Die „Lichthäuser“ der Gülen-Bewegung
In der Diskussion über Hizmet ist oft die Rede von Lichthäusern. Kritiker vermuten dahinter religiöse Kaderschmieden, fordern größere Transparenz. Zu Recht? Was verbirgt sich hinter den so genannten „Lichthäusern“?
Zunächst sei bemerkt, dass die Akteure von Hizmet (türkisch für „Dienst“) selbst den Begriff „Lichthäuser“ gar nicht benutzen – sie sprechen stattdessen von Öğrenci Evi, also einfach von studentischen Wohngemeinschaften. Es handelt sich dabei um private WGs von Studentinnen und Studenten ohne eine übergeordnete Organisation, die diese WGs etwa verwalten oder finanzieren würde. Vielmehr verstehen sie sich als persönliche Gemeinschaften von Menschen, die gewisse religiöse Überzeugungen, aber auch Bildungsideale teilen. In letzter Zeit sind diese WGs zunehmend in den Fokus deutscher Journalisten gerückt. Kritik wurde unter anderem dahingehend geübt, dass es sich dabei angeblich um Wohngruppen handeln würde, in denen eine Unterweisung in einer ominösen „Gülen-Lehre“ stattfinde und ein strenger Tagesablauf herrsche. Offenbar eignet sich dabei das düstere Bild straff organisierter religiöser „Lichthäuser“ besser zur Skandalisierung als die Realität.
Auch ich habe während meiner Studienzeit in einem der so genannten „Lichthäuser“ gelebt und möchte daher beschreiben, was es mit den Wohngemeinschaften auf sich hat. Ich selbst war während meiner Studienzeit, als ich in besagter WG gewohnt hatte, in einer demokratischen Partei in Dortmund sowie in deren Jugendverband aktiv. Zudem war ich Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung. Andere Mitbewohner hatten andere politische Ansichten oder Hobbies, aber wir waren alle trotz bestehender Unterschiede von den Ideen des Hizmet-Netzwerks inspiriert und haben deshalb gerne und harmonisch zusammengelebt. Niemals wäre dies mit einer Wohngemeinschaft in Einklang zu bringen gewesen, die eine rückwärtsgewandte Lebensweise betont oder mir vorgeschrieben hätte, wann ich mich wo aufzuhalten habe.
Gleich und gleich…
Grundsätzlich ist die Tatsache, dass Studenten und Studentinnen in Wohngemeinschaften zusammen leben, etwas völlig Normales in Deutschland. WGs bieten Anschluss in einer neuen, mitunter noch fremden Heimat, man teilt sich die Miete, Hobbys und die Hausarbeit.
Es ist dabei aber fast selbstverständlich, dass Studenten sich für solche WGs entscheiden, in denen die übrigen Mitbewohner ähnliche Werte vertreten wie sie selbst: Ein Erzkonservativer würde wohl kaum seine Wohnung mit Anhängern der alternativen Szene teilen. Ein Veganer würde sich in einer Wohngemeinschaft, in der jeden Abend gegrillt wird, nicht wohlfühlen. Ein ruhiger, introvertierter Mensch wäre sicher in einer Party-WG nicht lange glücklich.
Über diese Beispiele von „Gleich und gleich gesellt sich gern“ würde sich wohl kaum jemand wundern. Genauso ist es jedoch verständlich, dass sich Studienanfänger, die bestimmte Werte und Ideen teilen und deshalb Hizmet nahestehen, dazu entscheiden, gemeinsam zu wohnen. Warum sollen nicht auch sie in eine Wohngemeinschaft ziehen, in der sie sich verstanden und zuhause fühlen? Die muslimischen Studenten leben dort – wie es im Islam üblich ist – nach Geschlechtern getrennt. Sie treffen sich zum Gebet, da die Tradition des Islam besagt, dass das Gebet in der Gemeinschaft eine höhere Wertigkeit besitzt. Auch deshalb finden viele muslimische Studenten und Studentinnen Gefallen daran, mit anderen Gläubigen zusammen zu leben so wie auch Gläubige anderer Religionen oft eine Wohnung teilen.
Zum Begriff „Lichthäuser“
Bei einigen Journalisten lösen die Wohngemeinschaften offenbar Irritationen aus. Mitverantwortlich ist dafür offenbar der Begriff „Lichthäuser“, der Einzug in die Debatte gehalten hat. Dieser rührt von einer Übersetzung des türkischen Worts für „Aufklärung“ (Aydınlanma) her, das fälschlicherweise auch als „Erleuchtung“ übersetzt wird. „Aufklärung“ besitzt jedoch eine große Bedeutung für die Bildungsarbeit von Hizmet, deshalb erschien ein solcher Name als naheliegend.
Alle Räume, in denen der Mensch sich bilden und aufklären möchte, kann man als Räume der Aufklärung bezeichnen. Fethullah Gülen hat das Wort „Lichthaus“ bei der Auslegung eines Koranverses (in der Sure „Das Licht“) in den 60er-Jahren verwendet. Er und vor ihm der Islamgelehrte Said Nursi sagen, dass der größte Feind einer Gesellschaft Unwissenheit ist. Ihr müsse überall entgegen getreten werden, auch zu Hause in der Wohnung. Diese wird so zur Stätte gemeinsamen Lernens und gegenseitiger Aufklärung.
Insofern kann man natürlich auch die besagten Studenten-WGs als „Lichthäuser“ bezeichnen. Dies führt jedoch zu Missverständnissen, wenn vermutet wird, dass in diesen WGs besondere Vorschriften herrschen oder dass die Studentinnen und Studenten regelrecht überwacht werden. Solche Vorwürfe sind in der Vergangenheit laut geworden – sie sind absurd für jeden, der solche WGs wirklich kennt. Sie sind für mich aber auch Motivation, um weiter über den Dialog teils auf Unwissenheit basierende Vorbehalte gegenüber Muslimen in Deutschland abzubauen.
Recht auf Privatsphäre
Fethullah Gülen versucht ja gerade, Muslimen zu verdeutlichen, dass sie den Weg in die Moderne wagen sollen, Mann und Frau gleichgestellt sind, die Demokratie mit dem Islam vereinbar ist und Toleranz gegenüber Menschen anderer Glaubensrichtungen essenziell sind für den Frieden in jeder Gesellschaft.
Alleine die Tatsache, dass junge Muslime sich dazu entschließen, gemeinsam in Wohngemeinschaften zu leben, auf Alkohol zu verzichten und zusammen zu beten, ist kein Grund für die Vorwürfe und Spekulationen, die es gegen diese WGs gibt.
Der Schutz der Privatsphäre ist ein universeller Wert, der auch für muslimische Studentinnen und Studenten in Deutschland gilt und gelten muss. Es kann keine Grundlage von Kritik sein, dass Menschen gleichen Glaubens eine Wohnung teilen. Das Lernen, das Beten und auch das Leben innerhalb dieser WGs sind Privatsache, die Forderung nach mehr Öffentlichkeit und Transparenz sind daher eine Entscheidung jeder WG für sich und viele Bewohner von WGs suchen auch den Dialog mit anderen Studenten. Es gilt aber, dass auch Muslime in Deutschland ein Recht auf (Wohn-) Gemeinschaft und Privatsphäre haben.
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