Berliner Senat zur Gülen-Bewegung: Nichts Neues

Der Berliner Senat verweist in seiner Antwort auf die Anfrage derselben Partei auf Bundesebene und stellt fest, dass es sich bei der Gülen-Bewegung um keine extremistische Organisation handelt.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

„Der Senat hat keine tatsächlichen Anhaltspunkte, dass die Fethullah-Gülen-Bewegung extremistische Bestrebungen, die für eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden erforderlich sind, verfolgt.“

Weiterhin heißt es: „Polizeiliche Erkenntnisse im Sinne der Kleinen Anfrage bestehen auch nicht. Weder die Fethullah-Gülen-Bewegung noch der Verein „TÜDESB - Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg e.V.“ (im Nachfolgenden TÜDESB e. V.) oder ausgewiesene Mitglieder sind bisher im Organisationskontext strafrechtlich, ordnungsrechtlich bzw. im Kontext der Gefahrenabwehr in Erscheinung getreten.“ (Zum Weiterlesen hier klicken).

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