Bildungsarbeit von Gülen-Bewegung ist verfassungsmäßig
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in ihrer Antwort auf einen Antrag über die Gülen-Bewegung die religiöse und weltanschauliche Neutralität der Landesregierung von Baden-Württemberg unterstrichen. „Die Fethullah-Gülen-Bewegung wird vom Landesamt für Verfassungsschutz nicht beobachtet. Der Landesregierung liegen daher auch keine Erkenntnisse zu den im Einzelnen angesprochenen Fragestellungen vor.“, hieß es in der Antwort auf den Antrag von der Abgeordnete Sabine Kurtz. (CDU). Für die Anfrage der Fraktion DIE LINKE hatte vor Kurzem die Bundesregierung dieselbe Antwort.
In der von der Integrationsministerin Bilkay Öney unterschriebener Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass die Einrichtungen, die der Fethullah-Gülen-Bewegung zugeschrieben werden, sich durch Spenden, Beiträge, Kursgebühren, Zuschüsse sowie über ehrenamtlichen Einsatz finanzieren. Der im Antrag stehenden Forderung nach detaillierten Angaben zu den Einnahmequellen der Bewegung kam die Integrationsministerin nicht entgegen. „Eine generelle Überprüfung und Veröffentlichung von Finanzen von Nichtregierungsorganisationen durch die Länder sieht das Recht nicht vor.“, war die Antwort in der Stellungnahme.
Der CDU-Antrag zeigte die Fethullah-Gülen-Bewegung als eine in der Öffentlichkeit stark umstrittene islamische Gruppierung. Die Landesregierung antwortete hingegen, dass ihr keine verallgemeinerungsfähigen Erkenntnisse vorliegen. „Hinweise auf Unregelmäßigkeiten haben sich bislang nicht ergeben. Auch aus anderen Bundesländern sind keine rechtserheblichen Beanstandungen bekannt.“, erwiderte das Ministerium für Integration.
Das Ministerium meidete auch, das der Fethullah-Gülen-Bewegung zugeschriebene Motto „Unser Dschihad ist Bildung“ zu bewerten. Dieser Begriff werde im innerislamischen Kontext als „Anstrengung auf dem Wege Gottes“ interpretiert. Die Landesregierung lehne alle Auslegungen religiöser und weltanschaulicher Begrifflichkeiten, die sich gegen die Verfassung, insbesondere gegen die Menschenrechte, die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder das Gewaltmonopol des Rechtsstaates wenden, nachdrücklich ab. Sie stehe dagegen dem Engagement im Bereich der Bildungsarbeit auf dem Boden des Grundgesetzes positiv gegenüber.
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