Berufungsgericht spricht Gülen von allen Anschuldigungen frei

Die allgemeine Strafrechtskommission des Obersten Berufungsgerichts hat Fethullah Gülen von allen gegen ihn erhobenen Anschuldigungen freigesprochen, indem es ein früheres, vom 11. Strafgerichtshof in Ankara gesprochenes Urteil bestätigte.

Die Bestätigung des Freispruchs durch die Kommission wurde gestern von allen Menschen und Institutionen, die mit Gülen verbunden sind, dankbar aufgenommen. Harun Tokak, Präsident der ‚Stiftung der Journalisten und Schriftsteller’, deren Ehrenmitglied Gülen ist, erzählte der Tageszeitung Zaman, das Urteil habe „zu einer Zeit, in der wir gute Nachrichten so dringend benötigen“ überall für große Erleichterung gesorgt. Für Tokak unterstreicht das Urteil der Kommission nur das, was ihm und seinen Freunden ohnehin seit langem bekannt ist: „Diese Anschuldigungen hätten erst gar nicht verhandelt werden dürfen. Wir alle wissen sehr gut, dass Herr Gülen nie irgendwelche Aktivitäten unternommen hat, die ein solches Gerichtsverfahren rechtfertigen würden.“

Das am 5. Mai 2006 vom 11. Strafgerichtshof in Ankara gesprochene Urteil war von der 9. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts angefochten worden, doch das Gericht hatte am 5. Mai 2008 ohne Gegenstimmen entschieden, dass das Urteil rechtens sei. Daraufhin hatte Abdurrahman Yalçınkaya, der Generalstaatsanwalt des Obersten Berufungsgerichts, verfügt, den Fall vor die allgemeine Strafrechtskommission des Obersten Berufungsgerichts zu bringen, die höchste rechtliche Autorität in Strafrechtsfragen. Gestern nun entschied die Kommission, die Empfehlung des Generalstaatsanwalts zurückzuweisen, Gülen in den Genuss der Verjährung der Anschuldigungen kommen zu lassen, anstatt ihn in sämtlichen Anklagepunkten freizusprechen. Diese Entscheidung bedeutet auch, dass die vorgebrachten Gründe keine erneute Anklageerhebung rechtfertigen, solange der Staatsanwalt nicht geltend machen kann, dass die gleichen Verstöße noch einmal begangen wurden. Gülen war angeklagt worden, „eine illegale Organisation etabliert zu haben, um die säkulare Struktur des Staates zu verändern und einen Staat zu gründen, der auf religiösen Gesetzen basiert.“

Die Klage war am 31. August 2000 gemäß Anti-Terror-Gesetz Nr. 3713 eingereicht worden. Das gestrige Urteil sprach Gülen nicht nur von diesen Vorwürfen frei, sondern wies auch Yalçınkaya’s Einwurf zurück, dass der Fall eigentlich unter Artikel 313 des türkischen Strafrechts hätte verhandelt werden müssen, dessen Gegenstand die Gründung von Organisationen zum Zwecke der Verübung von Straftaten ist.

Gülens Anwalt Abdulkadir Aksoy versicherte der Zaman, das gestrige Urteil beinhalte, dass Artikel 313 auch in vergleichbaren zukünftigen Fällen nicht zur Anwendung kommen werde. Aksoy präzisierte, das Urteil der Kommission stelle weder eine Begnadigung Gülens im Sinne des am 22. Dezember 2000 erlassenen Gesetzes für den Straferlass im Einzelfall dar, noch basiere es auf Verjährungsfristen. In der Türkei ermöglicht der Straferlass im Einzelfall - der in der türkischen Öffentlichkeit unter dem Namen Rahşan-Straferlass bekannt wurde (nach Rahşan Ecevit, der Frau des verstorbenen Premierministers Bülent Ecevit) - die Aussetzung eines Verfahrens für fünf Jahre und eine Annullierung aller Anklagepunkte, falls die in der Anklage genannten Verstöße während dieser Zeit nicht noch einmal begangen werden. „Mit dem heutigen Urteil wurde die Freispruchentscheidung von höchster Instanz ratifiziert. Gülen war zuvor die Möglichkeit eingeräumt worden, vom Straferlass im Einzelfall zu profitieren. Doch er hatte es vorgezogen, sich vor Gericht zu verantworten. Für den Fall, dass er schuldig gesprochen worden wäre, hätte er eine Bestrafung in Kauf genommen; so aber wurde er in allen Anklagepunkten freigesprochen“, sagte Aksoy.

Der Kolumnist und Intellektuelle Ali Bulaç kommentierte in der Zaman, dass die Entscheidung nicht nur dem sozialen Frieden diene, sondern auch das Image der Türkei auf internationaler Ebene aufwerte: „Gülen ist einer der internationalen Werte der Türkei. Er hat das Bild der Türkei in aller Welt verbessert. Er hilft der Türkei, den Prozess der Globalisierung als aktives Subjekt zu bestreiten, und nicht als passives Objekt, das lediglich geformt wird. Dieser Mann darf nicht schikaniert werden. Das Gerichtsverfahren hat in der öffentlichen Wahrnehmung großen Schaden angerichtet. Nun endlich ist der Fehler korrigiert worden.“

Gülens Mitarbeiter Hüseyin Gülerce, der häufig über das Gerichtsverfahren berichtete, beschrieb den gestrigen Tag als einen historischen Tag sowohl für die Gülen-Bewegung als auch für die türkische Justiz. Das Urteil werde die Aktivitäten der Bewegung für Dialog und Versöhnung stärken: „Diese Menschen sind für den Dialog eingetreten. Sie haben sich weltweit für Bildung und Erziehung engagiert, aber dieses Verfahren hat auf ihren Schultern gelastet. Sie selbst wussten ganz genau, dass Gülen unschuldig war, aber ihre Ansprechpartner wussten das nicht. Von nun an wird sich die Bewegung freier und mit neuer Energie für Werte wie Frieden, Dialog und Koexistenz stark machen können.“

Gülerce empfahl der Türkei außerdem, die Gelegenheit zu nutzen, um ihrerseits die Dialogbemühungen wiederaufzunehmen, die nach dem unglückseligen Prozess vom 28. Februar zum Stillstand gekommen waren. Damit spielte er auf die Entscheidung des Nationalen Sicherheitsrats von 1997 an, alle religiös motivierten Bewegungen, die als Bedrohung für die Zukunft der säkularen Regierung eingestuft werden, gnadenlos zu bekämpfen: „Ich bin mir sicher, dass Gülen alle Menschen, die damals seiner Einladung gefolgt sind, erneut dazu aufrufen wird, sich miteinander an einen runden Tisch zu setzen, um über ihre gemeinsamen Berührungspunkte zu sprechen und ihre Differenzen beiseite zu schieben. Das ist es, was die Türkei jetzt braucht. Die Zukunft unserer Demokratie hängt davon ab, dass wir uns versöhnen.“ In diesem Zusammenhang erinnerte er an Gülens Begrüßungsrede zu einer Veranstaltung der ‚Stiftung der Journalisten und Schriftsteller’ aus dem Jahr 1994. Damals sagte Gülen, die Demokratie sei eine Einbahnstraße, auf der es keinen Weg zurück gibt. Erst kürzlich wieder hat Gülen über eine Demokratie mit ‚spiritueller Dimension‘ gesprochen, eine Demokratie, die auf die Bedürfnisse der Menschen im Bezug auf das Leben im Jenseits zugeschnitten ist. „Das Thema wird noch zu diskutieren sein, und das Urteil könnte ein Fenster zu dieser Diskussion aufgestoßen haben.“

Ali Bulaç ist ebenfalls der Ansicht, dass es eine Verbindung gibt zwischen dem Prozess vom 28. Februar und den haltlosen Anschuldigungen gegen Gülen, er glaubt jedoch nicht, dass die Entscheidung von gestern als ein symbolisches Ende dieses Prozesses gedeutet werden kann: „Es gibt noch einiges zu tun. Sicherlich wird dieses Urteil das Image der Justiz in der Türkei verbessern und das Vertrauen in die Richter stärken, aber noch immer haben wir ein [schwebendes] Verfahren, in dem das Verbot der türkischen Regierungspartei verhandelt wird.

Tokak geht davon aus, dass das Urteil der Glaubwürdigkeit der Justiz zugute kommen wird: „Wir alle brauchen die Rechtsstaatlichkeit und ein effektives Funktionieren des Rechtssystems.“ Auch Gülerce glaubt, dass mit dem Urteil der Respekt vor der Justiz gewachsen ist. Weniger optimistisch ist er hingegen, was Gülens Kritiker betrifft: „Bestimmte Kreise werden auch weiterhin behaupten, was sie schon seit 10 Jahren behaupten. Sie werden sich kaum davon abbringen lassen, ihm gewisse Absichten zu unterstellen.“ Mit Verweis auf die Resultate der Wahl zu den 20 führenden öffentlichen Intellektuellen der Welt, durchgeführt von den Zeitschriften Foreign Policy und Prospect, beschwert sich Gülerce, dass diese Kreise alles andere als froh waren, einen türkischen Bürger an der Spitze der Liste zu sehen: „Sie haben umgehend nach Rechtfertigungen für das hohe Stimmenaufkommen zugunsten von Gülen gesucht, und das gleiche werden sie nach der Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts tun.“ Gülen war in einer Internetumfrage zum führenden zeitgenössischen öffentlichen Intellektuellen der Welt gewählt wurden. Die Ergebnisse wurden in dieser Woche von Foreign Policy veröffentlicht.

Die ersten Kommentare zur gestrigen Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts kreisten um die Frage, ob Gülen nach 10-jährigem Aufenthalt im US-Bundesstaat Pennsylvania nun in die Türkei zurückkehren werde. Zu Gülens Plänen befragt, sagte Tokak, dass das Urteil der allgemeinen Strafrechtskommission hierauf keinen Einfluss habe: „Gülen war bereits vom 11. Strafgerichtshof in Ankara in allen gegen ihn erhobenen Anklagepunkten freigesprochen worden. Er unterlag keinen rechtlichen Beschränkungen, die ihn daran gehindert hätten, in die Türkei zurückzukehren. Bis heute ist er aus persönlichen Erwägungen und auf Rat seiner Ärzte in den USA geblieben. Und diese Faktoren werden auch in der Zukunft ausschlaggebend sein.“ (Kerim Balci, Ankara)

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