Gülen unterstützt den Friedensprozess zwischen Türken und Kurden
Die baden-württembergische Landesregierung unterstreicht, dass Gülen den Friedensprozess in der Türkei unterstützt. Des Weiteren wird betont, dass die Aktivitäten der Bewegung nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind.
Diesmal war es nicht wie sonst meist die Partei „Die Linke", welche die Gülen-Bewegung zum Thema einer parlamentarischen Anfrage im baden-württembergischen Landtag machte – dies wäre auch schwierig gewesen, da sie gar nicht im Landtag vertreten ist.
Der Landtag wolle beschließen, so hieß es im Antrag der Abgeordneten Nemeth, Dr. Engeser, Gurr-Hirsch, Dr. Lasotta und Paal, die Landesregierung zu ersuchen, unter anderem zu berichten, welche Schulen im Lande der Gülen-Bewegung zuzuordnen seien, wieso das Besuchsverhalten der Landesminister mit Blick auf diese Schulen unterschiedlich wäre, ob die Gülen-Bewegung politisch oder religiös wäre oder wie ihre politischen oder religiösen Ziele im Hinblick auf deren Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bewerten seien.
Während der Ministerpräsident und weitere Landesminister an verschiedenen Privatschulen wie der Bil-Schule in Stuttgart oder der Prisma-Schule in Böblingen öffentliche Termine wahrgenommen hätten, so begründeten die Abgeordneten ihren Antrag, lehne die Integrationsministerin solche Termine mit der Begründung ab, es sei nicht auszuschließen, dass eine Nähe der Schule zur sogenannten Gülen-Bewegung bestehe. Der Landesregierung lägen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, welche Schulen im Land der Gülen-Bewegung tatsächlich nahe stehen. Auch habe die Landesregierung offensichtlich keine einheitliche Meinung zur Verfassungstreue der Gülen-Bewegung.
Privatschulen genügen allen Anforderungen
Während Unions-Bundesinnenminister Friedrich sich bis heute noch nicht dazu durchringen konnte, rassistische Bestrebungen wie PI-News oder „Die Freiheit" durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen, wollte man es ganz genau wissen, was es denn mit der Verfassungstreue der Gülen-Bewegung auf sich hätte.
Integrationsministerin Öney stellte fest, dass die von der Gülen-Bewegung bereitgestellten Bildungsangebote von vielen ausländischen, aber auch von deutschen Schülerinnen und Schülern ohne und mit Migrationshintergrund wahrgenommen würden.
Darüber hinaus gibt die Verfassung klare Vorgaben: Artikel 7 Abs. 4 GG gewährleistet das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die Genehmigung ist, so verweist das Integrationsministerium auf die geltende Rechtslage, zu erteilen, wenn die Schule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den bestehenden öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Ferner muss die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte gesichert sein. Da die Genehmigungsvoraussetzungen bei den im Antrag genannten Schulen vorlagen, war die Genehmigung zu erteilen, so Öney.
Im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht über die genannten Schulen seien auch keine Auffälligkeiten festgestellt worden, die eine Beobachtung oder ein Einschreiten im Hinblick auf eine Affinität zur Gülen-Bewegung erforderlich machen würden.
Vereinigungsfreiheit und Meinungsfreiheit gelten auch für Muslime
Die Frage nach der Charakterisierung der Gülen-Bewegung nutzt Bilkay Öney, um deutlich zu machen, dass im Geltungsbereich des Grundgesetzes dem Staat keine Rolle als Oberzensor religiöser Überzeugungen zukomme:
„Nach eigenen Angaben tritt Fethullah Gülen für Demokratie, Menschenrechte, Bildungsförderung sowie den Dialog der Religionen ein. Dabei ist durchaus auch eine Entwicklung der Positionen von einer türkisch-nationalen Perspektive zu einem globaleren Ansatz innerhalb der letzten Jahrzehnte zu verzeichnen. So unterstützt Gülen auch den derzeitigen Friedensprozess zwischen Türken und Kurden in der Türkei.
Mit einer gewissen Sicherheit ist von einer Bewegung auszugehen, die auf einer islamischen Weltanschauung, maßgeblich in der Auslegung durch den islamischen Prediger Fethullah Gülen, basiert.
Die Bewegung um Fethullah Gülen versteht sich aber auch als Netzwerk von Engagierten und Ehrenamtlichen, für das die Bildung ein zentrales Anliegen ist. Auch in Deutschland existieren zahlreiche Bildungseinrichtungen. Es kann deshalb nur im Einzelfall beurteilt werden, ob jeweils religiöse oder politische Aspekte im Vordergrund stehen.
Die Gülen-Bewegung ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamts für Verfassungsschutz. Übereinstimmend sind weder dem Bundesamt für Verfassungsschutz noch dem Landesamt für Verfassungsschutz hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bekannt, dass es sich bei dieser Bewegung um eine extremistische Bestrebung handelt. Bislang ist nicht erkennbar, dass die Äußerungen von Vertretern der Gülen-Bewegung in eine politisch motivierte, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Aktivität mündeten.
Es handelt sich um eine gesellschaftlich-religiöse Bewegung, die sich mit ihrer gesellschaftlichen Ausrichtung wie alle anderen Gruppierungen der Kritik stellen muss und auch in der Öffentlichkeit teilweise kritisch gesehen wird. Es ist ein immanenter Bestandteil unserer die Vereinigungsfreiheit und Meinungsfreiheit garantierenden Ordnung, dass grundsätzlich jede Gruppierung ihre Ziele darstellen kann, aber auch gleichzeitig Kritik anderer Gruppierungen erfährt. Die zum Teil sehr kritische Hinterfragung von Zielen und Organisation der Gülen-Bewegung ändert aber nichts daran, dass diese Gruppierung wie viele andere auch für ihre Ziele werben darf, nachdem gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Aktivitäten nicht erkennbar sind.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke u.a. DIE LINKE (Bundestagsdrucksache 17/7319) verwiesen. Zu der Frage, inwieweit sie das von der Gülen-Bewegung und seinen Anhängern vertretene Weltbild für vereinbar mit dem Grundgesetz hält, hat die Bundesregierung ausgeführt, eine Bewertung religiöser Akteure, die nicht Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden seien, falle aus Gründen der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates nicht in ihre Zuständigkeiten."
Die Landesregierung, so Bilkay Öney, betreibe keinen Generalverdacht gegen religiöse Minderheiten, sondern pflege den Dialog mit diesen, den Kirchen und der Wissenschaft, um eine sachlich begründete Übersicht über die religiöse Landschaft in Baden-Württemberg zu haben. Darüber hinaus gehe sie ihren allgemeinen Prüfpflichten (etwa im Rahmen von Schulbetrieben und Förderbescheiden) nach und lasse sich über Erkenntnisse aus Justiz und Sicherheitsbehörden informieren. Außerdem stehe es der Landesregierung nicht zu, religiöse Bewegungen zu bewerten. Dies schließt nicht aus, dass zu einzelnen Aussagen von Gruppierungen politische Wertungen möglich sind, etwa zur Rolle der Frau im Islam (hier geht es zum vollständigen Text).
Alles gefragt, bloß noch nicht von jedem
Die Landesregierung stehe in einem kritisch-konstruktiven Dialog auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Gülen-Bewegung, der sowohl anerkennende Worte wie auch kritische Nachfragen einschließe. Auch die Integrationsministerin verschließe sich dem weiteren Dialog nicht.
Der geschäftsführende Vorsitzende des Forums für Interkulturellen Dialog e.V. Berlin, Ercan Karakoyun, begrüßte die Äußerungen der baden-württembergischen Integrationsministerin.
Es sei mittlerweile das sechste oder siebte Mal, dass eine Kleine Anfrage über Hizmet eingereicht werde, so Karakoyun. „In einer Demokratie sind derartige Anfragen wichtige Instrumente der parlamentarischen Kontrolle. Daher sind sie wertvoll. Allerdings unterscheiden sich die gestellten Fragen kaum voneinander. Daher liegt es nahe zu sagen, dass alles gefragt wurde, nur noch nicht von jedem."
Für Menschen, die sich unvoreingenommen mit der Arbeit der Gülen-inspirierten Initiativen in Deutschland befassen möchten, hat Karakoyun auch einen praktischen Tipp: „Wenn das Interesse an der Arbeit Hizmet-Bewegung so groß ist, sollten sich diese Damen und Herren vielleicht die eine oder andere Publikation anschauen. Zahlreiche Publikationen von renommierten WissenschaftlerInnen zielen nämlich darauf ab, die Bewegung zu analysieren und zu erklären. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen ist auf dem Büchermarkt erhältlich."
Der FID-Berlin-Geschäftsführer würdigte auch die Arbeit der Integrationsministerin: „Ich glaube, dass Frau Bilkay Öney eine sehr gute Arbeit macht. Als Integrationsministerin ist es ihre Aufgabe, zu allen Gruppierungen Kontakte zu pflegen, um so Ansätze für eine bessere Integration entwickeln zu können. Leider gibt es Berichterstattungen, die Frau Öneys Haltung verzerren. Ich habe Frau Öney und ihre Haltung immer als kritisch-konstruktiv wahrgenommen.
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